Zum 1. Januar 2024 soll der bislang reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen für Restaurants, Wirtshäuser und Cafés wieder zurück auf 19 Prozent steigen. Als langjähriger Partner gastronomischer Betriebe setzt sich WASGAU C+C klar für eine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes ein und unterstützt die aktuelle Initiative verschiedener bundesweiter Verbände und Ausschüsse – siehe Pressemeldung –, die an die Politik appellieren, an der bestehenden Regelung weiterhin festzuhalten.
7% auf Speisen in der Gastronomie müssen bleiben
Berlin, 2. November 2023. Gemeinsam appellieren wir an alle politischen Entscheiderinnen und Entscheider, an den 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie festzuhalten. Restaurants, Cafés und Caterer haben eine hohe Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Betroffen sind ganze Wert-schöpfungsketten wie Lebensmittel- und Getränkehersteller, Fachgroßhändler sowie die Landwirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft als auch viele weitere Partner.
Die Gründe für die Beibehaltung der einheitlichen Besteuerung mit 7% liegen auf der Hand:
Essen einheitlich mit 7% besteuern – nur dies ist fair und gerecht
Das Essen im Restaurant und Café darf nicht wieder gegenüber anderen Anbietern von Essen benachteiligt werden. Seit 1. Juli 2020 gilt der einheitliche reduzierte Satz für Speisen, aktuell befristet bis Ende 2023. Wenn die Steuer für das Essen im Restaurant wieder steigt, würden für das Essen zur Mitnahme, To Go, Drive-In, die Essenslieferung sowie für Essen aus dem Supermarkt wie zum Beispiel den Fertigsalat weiterhin 7% gelten.
Nicht ohne Grund ist seit Jahren in der Mehrzahl der EU-Staaten ein reduzierter Satz für Essen in der Gastronomie Konsens. Aktuell ist dies in 23 EU-Staaten Gesetz. Dies in Deutschland als Subvention zu diskreditieren, ist weder sach-gerecht noch nachvollziehbar.
7% für bezahlbare und faire Preise
Von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Personal ist die Gastronomie besonders stark betroffen. Die Kosten für den Wareneinsatz und Personal machen in den meisten Betrieben bereits 60% bis 70% des Umsatzes aus, die Energiekosten 4% bis 10%. Die Preisentwicklung in der Gastronomie liegt trotz der überproportionalen Kostenbetroffenheit nur geringfügig über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Nur mit der 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, diese enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.
Eine Steuererhöhung träfe insbesondere Gering- und Normalverdiener. Essengehen darf nicht zum Luxus werden. Im Übrigen wäre es nicht nachvoll-ziehbar, in der aktuellen Phase der Inflation diese mit einer Steuererhöhung anzuheizen.
7% für gesunde und bezahlbare Kita- und Schulverpflegung
Eine Steuererhöhung würde den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregie-rung widersprechen. Kinder müssen lernen und erfahren, was gute und gesunde Ernährung ist. Der Kauf frischer, regionaler und ökologisch erzeugter Lebens-mittel muss möglich sein unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. Wir wollen, dass das Essen in Kitas und Schulen finanzierbar bleibt. Deshalb brauchen Eltern und Schul- wie Kita-Verpfleger dringend Planungssicherheit.
7% für kulinarische Vielfalt, Lebensqualität, Kultur und regionale Wirtschaftskreisläufe
Die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% wird einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt des gastronomischen Angebots leisten. Die öffentlichen Wohnzimmer sind systemrelevant, auch für ein wettbewerbsfähiges und attrak-tives Deutschland als Tourismusdestination. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus, die Konditorei, die Bäckerei im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat, Kultur und Lebensqua-lität. Umsatzverluste bei Lieferanten und Partnern sind ebenfalls vorprogrammiert. Die regionalen Wirtschaftskreisläufe mit der Landwirtschaft und dem Lebensmittel-handwerk gilt es mehr denn je zu stärken, statt sie mit einer Steuererhöhung zu schwächen.
Es steht viel auf dem Spiel. Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen für Restaurants und Cafés wie Caterer, ihre Beschäftigten sowie für die Partner und Zulieferer der Gastronomie mit Millionen Beschäftigten. Mit einer Erhöhung auf 19% Mehrwertsteuer wären ab Januar 2024 Betriebsaufgaben und Insolvenzen vorprogrammiert.
Wir appellieren an Bund und Länder, sich für die Beibehaltung der 7% auf Speisen in der Gastronomie und damit für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% einzusetzen.
17 Verbände unterstützen die Forderung zur einheitlichen Besteuerung auf Essen mit 7%: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft • Bundes- verband des deutschen Getränkefachgroßhandels • Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft • Bundesverband der Systemgastronomie • Deutscher Bauernverband • Deutscher Brauer-Bund • DEHOGA • Deutscher Konditorenbund • Deutscher Franchiseverband • Deutsches Tiefkühlinstitut • Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren • Großhandelsverband Foodservice • Leaders Club • Verband der Köche Deutschlands • Verband deutscher Schul- und Kitacaterer • Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks • Zentraler Immobilien Ausschuss